Satzung TSV HMÜ
Satzung zum Download
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Tierschutzverein Münden e.V. wurde am 12.06.1989 gegründet unter dem Namen Tierschutz-verein Münden e.V.. Am 14.06.2013 wurde bei der Hauptversammlung die Umbenennung von „Tier- und Naturschutzzentrum Südniedersachsen e.V. in 'Tierschutzverein e.V. Hann. Münden“ beschlossen. Die Namensänderung ist im Vereinsregister eingetragen.
Der Verein hat seinen Sitz in 34346 Hann. Münden.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck des Vereins
Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck den Tierschutz zu fördern
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- die Finanzierung, Durchführung beziehungsweise Unterhaltung eigener Einrichtungen und Pro-jekte
- die Unterhaltung eigener oder finanzielle Unterstützung fremder Tierheime und anderer
tierschützerischer Einrichtungen
- Beratung und Aufklärung der Öffentlichkeit und Privatpersonen über die Aspekte des Tierschut-zes
- Kastration freilebender Katzen
- finanzielle Unterstützung bei der Katzenkastration bei Bedürftigen (SGB II, Hartz IV etc.)
Der Verein kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stif-tungen finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen (§ 58 Nr. 2 AO).
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unver-hältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein darf sich zur Durchführung seines Zwecks auch an anderen Vereinen und Vereinigun-gen beteiligen oder solche begründen.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Falls jedoch die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit übersteigen, kann ein hauptamtlicher Geschäftsführer und das unbedingt notwendige Hilfspersonal angestellt werden. Für diese Geschäfte dürfen keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen gewährt werden.
§ 3
Mitgliedschaft
§ 4
Beginn der Mitgliedschaft
§ 5
Beendigung der Mitgliedschaft
§ 6
Beiträge
§ 7
Vereinsorgane
§ 8
Mitgliederversammlung
§ 9
Stimmrecht und Beschlussfähigkeit
§ 10
Vorstand
§ 11
Kassenprüfer
§ 12
Auflösung des Vereins
§ 13
Satzungsänderung

